Montag, 11. Dezember 2017

Vereint zu Tisch und Bett?


Foto: Aycatcher | Roman Stetsyk 

Hochzeiten waren in der „guten alten Zeit“ eine wesentliche Umsatzbasis für den regionalen Einzelhandel der GPK-Branche. Doch durch die einschneidenden Veränderungen der ­Gesellschaft bröckelt diese Basis immer stärker ab. Das liegt nicht nur an den Lebens­gemeinschaften ohne Trauschein und dem Verlust traditioneller Rituale, sondern auch daran, dass der gedeckte Tisch bei der Familiengründung keine essenzielle Bedeutung mehr hat. 


Wenn in den guten, alten Zeiten Herr. H. aus Basel mit seinem Lieferwagen in die Appenzeller Berge reiste und sein Sortiment in den Gasthäusern ausbreitete, dann strömten von den Höfen weit und breit die Mädchen mit Familie herbei, um Stücke für ihre Aussteuer zu erwerben. Es gehörte sich einfach, dass die Braut bei der Hochzeit Wäsche, Töpfe, Geschirr und Besteck  in den neuen Haushalt einbrachte. Und wenn eben Herr H. das tat, dann wurde oftmals in Selb heftig gefeiert, denn die Aufträge von seinen Touren halfen mit, Absatz und Kapazität so mancher Fabrik zu sichern. Dieses Sammeln ging über Jahre und sicherte dem „Wanderhändler“ ein sicheres Einkommen.
In den Städten hatte diese Funktion der Fachhändler, der dort den Familien bei der Auswahl der Aussteuer zur Seite stand. Damals galt die Faustregel, dass eine Tochter etwa 25 bis 30 Prozent eines Jahreseinkommens der Eltern als Mitgift zu bekommen habe. Alte Gerichtsurteile bestätigen, dass das auch oft und erfolgreich eingeklagt werden konnte. Dieser Prozentsatz garantierte, dass die Familien je nach Einkommensstandard unterschiedliche Summen bereitstellen mussten. Eine sehr soziale Regelung, allerdings nicht für die Bräute in spe, denn die „gute Partie“ war daher schon im Voraus berechenbar …